Recht – Grenzwerte
Technologieneutralität
Es spielt keine Rolle, welcher Mobilfunkstandard aktuell genutzt wird. Die Grenzwerte müssen von jedem Standard eingehalten werden. Die in der Vergangenheit übliche Vorgabe, auf welchem Frequenzband welche Technologie installiert sein muss, ist nicht mehr gültig. Heute herrscht „Technologieneutralität“. In der Schweiz sind gegenwärtig 4 Standards parallel in Betrieb: GSM, UMTS, LTE und TETRAPOL. TETRAPOL nutzen die Behörden, insbesondere Polizei, Sanität, Feuerwehr, behördliche Betriebsdienste, Grenzwacht und Armee. Der Standard ist in mehreren europäischen Ländern in Betrieb. In der Schweiz ist er noch im Aufbau. Hierzulande wird er POLYCOM genannt. Er sendet auf dem 400 MHz-Band. Alle anderen Mobilfunkfrequenzen können von den Providern mit GSM, UMTS oder LTE genutzt werden.
Gültigkeit
Die NISV regelt die Strahlung von ortsfesten Anlagen, wozu Basisstationen gehören. Es ist dabei genau geregelt, was eine Anlage ist – ab wann z.B. zwei nahe beieinander stehende Mobilfunkmasten als eine einzige Anlage betrachtet werden müssen. Die Grenzwerte beziehen sich auf den Effektivwert der elektrischen Feldstärke (in Volt pro Meter, V/m; gemittelt über 6 Minuten). Die Immissionsgrenzwerte (IGW) müssen an jedem Ort, wo sich Menschen auch nur kurzzeitig aufhalten können eingehalten sein. Dabei müssen alle Quellen (ortsfeste Sendeanlagen) im entsprechenden Frequenzband berücksichtigt werden, also nicht etwa nur die nächstgelegene Basisstation. Die Anlagegrenzwerte (AGW) gelten an „Orten mit empfindlicher Nutzung“ (sog. OMEN). Dazu gehören Wohnungen, Büros, Schulen, Spitäler und andere Bereiche, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten können. Sie beziehen sich immer auf eine einzige Anlage und müssen von dieser Anlage eingehalten sein.
Grenzwerte
Für die Mobilfunkfrequenzen sind die gültigen Grenzwerte in der Tabelle eingetragen (Quelle: www.bafu.admin.ch). Wenn auf einer Anlage verschiedene Frequenzen genutzt werden, dann gilt folgende Regel: bei Kombination von 400/800/900 MHz mit 1800/2100/2600 MHz gelten als AGW 5 V/m.