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Recht – Grenzwerte

Internationale Produktestandards

Der Gesetzgeber hat in der NISV die Emissionen von Handys nicht geregelt. Weil es sich bei Mobiltelefonen um handelbare Konsumgüter handelt, unterliegen diese den internationalen Handelsbestimmungen. Hinsichtlich Sicherheit gelten dabei die internationalen Produktestandards. Bei Mobiltelefonen bezieht man sich hinsichtlich Strahlung wesentlich auf die Empfehlungen der Internationale Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (ICNIRP). Massgebend ist dabei die Empfehlung der ICNIRP über die maximale lokale Erwärmung des Kopfes. Diese befindet sich nahe an der Oberfläche und ist nicht identisch mit der maximalen Erwärmung des Gehirns, welche tiefer ist. ICNIRP empfiehlt eine Begrenzung der Leistungsabsorption auf 2 Watt pro Kilogramm Gewebe. Alle im Handel erhältlichen Apparate liegen unterhalb dieser Schwelle.

SAR und Erwärmung

Die maximale Belastung misst man nahe beim Ohr in einer kleinen Region. Die Erwärmung kann bis etwa 0.5 oder 1 °C betragen (die durchschnittliche Erwärmung des ganzen Kopfs liegt unter 0.1 °C). Für lokale Expositionen am Torso und an den Extremitäten gelten weniger restriktive SAR-Werte. Eine Darstellung der Messvorschriften, der maximal erlaubten Belastungen und der generellen Bedeutung der SAR wird im Teil Technik, Abschnitt SAR-Wert gegeben.