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Recht – Grenzwerte

Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung

Die Grenzwerte für nicht-ionisierende Strahlung werden international und national in elektrischer (Volt pro Meter, V/m) und magnetischer (Ampère pro Meter, A/m) Feldstärke angegeben. Statt der magnetischen Feldstärke wird häufig die magnetische Flussdichte (Tesla, T) verwendet. Die zwei Grössen A/m und T lassen sich ineinander umrechnen. Da die biologische Wirkung eines Feldes gegebener Stärke frequenzabhängig ist, wird nicht ein einziger Feldstärken-Grenzwert festgelegt, sondern je nach "Frequenzfenster" sind andere Limiten definiert. Es wird unterschieden zwischen Grenzwerten für Beschäftigte an besonders exponierten Arbeitsplätzen und Grenzwerten für die allgemeine Bevölkerung. Die NISV regelt die Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung. Diese Werte sind in der Grafik in fetten Linien eingezeichnet. IGW bezieht sich auf den Immissionsgrenzwert, der identisch ist mit dem von der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung (ICNIRP) 1998 empfohlenen Grenzwert. AGW bezieht sich auf die Anlagegrenzwerte. In dünnen Linien eingetragen sind die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP von 2010 für Frequenzen unterhalb 10 MHz. Diese Werte sind noch nicht mit jenen von 1998 harmonisiert. Bis 100 kHz sind gegenwärtig die 2010er Werte gültig, ab 100 kHz die 1998er Werte. In rot: elektrische Feldstärken, in blau: magnetische Flussdichten; Skalen: logarithmisch. Nicht vermerkt sind die Empfehlungen der ICNIRP zu maximalen Leistungsdichten bei sehr hohen Frequenzen.

2020 wurden in der Zeitschrift Health Physics die neuen Empfehlungen der ICNIRP zum Frequenzbereich 100 kHz - 300 GHz veröffentlicht. Materiell weichen die Referenzwerte kaum von den bisherigen ab. In den Details sind die Empfehlungen aber komplexer geworden und insbesondere der Bereich oberhalb 6 GHz hat einige wesentliche Anpassungen erhalten. Eine detaillierte Erläuterung findet sich in unserem Kommentar zur Publikation. Eine gut verständliche Einführung in einem Podcast des Vizepräsidenten der ICNIRP.

Video-Präsentation

Der Vizepräsident der ICNIRP, Dr. Eric van Rongen, erklärt die neuen Richtlinien und deren wissenschaftliche Begründung.

Grenzwerte für berufliche Expositionen

Die Regelung für Berufstätige an besonders exponierten Arbeitsplätzen ist weniger streng als die Regelung für die allgemeine Bevölkerung. Berufstätige müssen entsprechende Schutzvorkehrungen einhalten und sind für einen umsichtigen Umgang mit EMF geschult wurden. In der Regel sind die Grenzwerte um einen Faktor 2-5 (je nach Frequenz) weniger restriktiv. Basierend auf der Verordnung über die Unfallverhütung hat die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (so genannte „MAK-Werte“) für EMF erlassen. Die Werte entsprechen den Empfehlungen der ICNIRP zum Schutz von beruflich strahlenexponierte Personen vor akuten schädlichen Einwirkungen.