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Technik – Ausgewählte Anwendungen

Technologie

PLC (Powerline Communication oder PowerLAN) ist eine Technologie, in der das Stromnetz zur Übertragung von Sprache oder Daten genutzt wird. Das wohl bekannteste Beispiel von PLC im privaten Bereich ist das Babyphone: der Sender wird im Kinderzimmer, der Empfänger im Raum wo man sich gerade aufhält in die Steckdose gesteckt. Die Signale werden über das häusliche Stromnetz verteilt. Die Technik funktioniert bis maximal einige wenige hundert Meter, also etwa bis ins Nachbarhaus. Die Übertragung von Kommunikationssignalen über das Stromnetz ist nichts Neues, und wird von Elektrizitätswerken schon seit Jahrzehnten verwendet. Diese Anwendungen sind im Bereich zwischen 9 kHz und 148,5 kHz angesiedelt. Die Steuersignale (Informationsimpulse) werden dabei der Wechselspannung aufmoduliert (siehe Grafik).

Breitband PLC

Anwendungen für den Heimgebrauch, etwa um drahtgestützte Computernetzwerke zu betreiben, ohne dass dafür neue Leitungen gezogen werden müssen, arbeiten im Frequenzbereich zwischen 2 MHz und 68 MHz (sogenanntes „Breitband-PLC“). Die nutzbaren Datenraten bei Heimanwendungen belaufen sich in der Praxis zwischen 30 und 300 Mbps (Megabit pro Sekunde). Weil Stromversorgungsnetze Drehstromnetze mit drei Phasen sind, die meist auf verschiedene Wohnungsbereiche / Zimmer verteilt sind, können PLC Signale grundsätzlich nur innerhalb der verwendeten Phase ausgetauscht werden. Allerdings kommt es bei parallel verlegten Adern (z.B. am Sicherungskasten) immer zu einem Übersprechen der hochfrequenten Felder, weil die Leitungen auch als Antennen fungieren. Dadurch sind die Signale auch in den anderen beiden Phasen verfügbar, allerdings in gedämpfter Form und mit reduzierter Reichweite bzw. Bandbreite. Mit sogenannten Phasenkopplern lässt sich das Problem der Phasengebundenheit beheben.

Störstrahlung und Datensicherheit

PLC-Adapter arbeiten mit recht niedrigen Signalpegeln (Leistung um 0.1 W). Trotzdem wird Störstrahlung auf andere Dienste, welche dasselbe Frequenzband nutzen, verzeichnet. Betroffen sind vor allem Taxifunk, Amateurfunk und Kurzwellenrundfunk. Die Störstrahlung ist insbesondere im Gebäudeinneren beträchtlich, gemessen an den Vorschriften und Empfehlungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).